

Durch die Umsatzsteuerreform für Dienstleistungen und die EU-weite Vereinheitlichung des Vorsteuervergütungsverfahrens werden Aufwand und Zeitbedarf für die Bearbeitung deutlich reduziert.
mehrMit Inkrafttreten der Neuerungen im BilMoG (BilanzrechtsModernisierungsGesetz) zum 01.01.2010 ist bei der Bewertung von Rückstellungen künftig auf den Erfüllungsbetrag abzustellen.
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