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UMSATZSTEUER 2010 - EINFACHER UND SCHNELLER

Kategorie: Rechnungswesen

Durch die Umsatzsteuerreform für Dienstleistungen und die EU-weite Vereinheitlichung des Vorsteuervergütungsverfahrens werden Aufwand und Zeitbedarf für die Bearbeitung deutlich reduziert.

Zum 01.01.2010 treten die EU-Richtlinien 2008/8/EG und 2008/9/EG im Budgetbegleitgesetz 2009 in Kraft. Damit ist in Zukunft die Umsatzsteuer für Dienstleistungen dort zu erheben, wo die Leistung erbracht wird - weg vom Ursprungsland- hin zum Bestimmungslandprinzip. Die Steuerschuld wird also auf den Leistungsempfänger übertragen. Zusätzlich wird das Vorsteuervergütungsverfahren vereinheitlicht. Die Antragstellung für die Vorsteuerrückerstattung geschieht zukünftig grundsätzlich auf elektronischem Wege über die zuständige Finanzbehörde des Leistungserbringers.

  • Was sind die wichtigsten Änderungen?
  • Welche organisatorischen und systemtechnischen Auswirkungen sind zu berücksichtigen?
  • Welches Vorgehen empfiehlt sich?

Fakten und Wissenswertes im Detail finden Sie hier.