

Kategorie: Rechnungswesen
Zum 01.01.2010 treten die EU-Richtlinien 2008/8/EG und 2008/9/EG im Budgetbegleitgesetz 2009 in Kraft. Damit ist in Zukunft die Umsatzsteuer für Dienstleistungen dort zu erheben, wo die Leistung erbracht wird - weg vom Ursprungsland- hin zum Bestimmungslandprinzip. Die Steuerschuld wird also auf den Leistungsempfänger übertragen. Zusätzlich wird das Vorsteuervergütungsverfahren vereinheitlicht. Die Antragstellung für die Vorsteuerrückerstattung geschieht zukünftig grundsätzlich auf elektronischem Wege über die zuständige Finanzbehörde des Leistungserbringers.
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