FON: 0 22 34 - 69 67 18

NEUREGELUNG DER ABZINSUNG FÜR RÜCKSTELLUNGEN AB 01.01.2010

Kategorie: Rechnungswesen

Mit Inkrafttreten der Neuerungen im BilMoG (BilanzrechtsModernisierungsGesetz) zum 01.01.2010 ist bei der Bewertung von Rückstellungen künftig auf den Erfüllungsbetrag abzustellen.

Dabei sind Preis- und Kostensteigerungen einzubeziehen und Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen. Die Abzinsungssätze orientieren sich am der Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre.

Einen Überblick der Abzinsungssätze finden Sie in dieser Tabelle der Deutschen Bundesbank: Statistik_Abzinsungssaetze


Mehr zum Thema BilMoG finden Sie hier.