

Kategorie: Rechnungswesen
Seit Beginn des Jahres 2010 sind Unternehmen nicht mehr verpflichtet, die kontrovers diskutierten Sammelposten für GWG (Geringwertige, selbständig nutzbare WirtschaftsGüter) zu verwenden. Der Gesetzgeber erlaubt jetzt wieder die Sofort-Abschreibung für Anlagegüter bis 410,00 € und lässt damit die Regelung, die bis 2007 Gültigkeit hatte, als zweite Möglichkeit wieder aufleben.
Damit besteht nun die Wahl zwischen zwei Abschreibungsverfahren für GWG bis 1.000,00 €:
Die Entscheidung für ein Verfahren gilt für das gesamte Jahr. Sie kann nicht für einzelne Anlagegüter getroffen werden.
Für beide Verfahren gelten Anschaffungswerte bis 150,00 € nicht als GWG. Sie können als "sonstiger Betriebsbedarf" sofort als Betriebsausgabe gebucht werden.
Entscheidend für die Bestimmung des Anlagenwertes ist immer der Nettopreis.
Zusätzlicher Einrichtungsaufwand im SAP-System entfällt, sofern für die Sofortabschreibung die "alten" Anlagenklassen und die dazugehörigen GWG-Abschreibungsschlüssel in der Zwischenzeit nicht geändert wurden.
