

Kategorie: Rechnungswesen
Nach Auswertung der Testphase und Präsentation der Ergebnisse am 16. August 2011 in Berlin wurden unter Einbeziehung der Verbände die Vorgaben für die E-Bilanz weiter konkretisiert.
Am 30. April 2011 war die Pilotphase offiziell abgeschlossen. In die Auswertungen einbezogen wurden aber auch noch Datensätze, die von den Pilotteilnehmern bis zum 30. Juni 2011 gesendet wurden.
Nach Präsentation der Ergebnisse und mehrstufigen Anhörungen der Verbände liegt das Anwendungsschreiben des BMF
zu § 5b EStG samt seiner umfangreichen Taxonomie nun in überarbeiteter Version vom 28. September 2011 vor. Hier wurde auch der Kritik der Wirtschaft Rechnung getragen:
Anzuwenden ist die E-Bilanz erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Für das Erstjahr gilt die sogenannte Nichtbeanstandungsregelung. Es wird also geduldet, wenn Bilanz und GuV-Rechnung noch nicht nach dem amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektronisch übermittelt werden - ausreichend ist die Abgabe in Papierform, wobei die Gliederung nach der Taxonomie nicht erforderlich ist. Spätestens ab dem 01.01.2013 müssen taxonomiefähige Daten erzeugt werden (Gesellschaften ohne verschobenes Geschäftsjahr).
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