

Zum 01.01.2010 treten die Änderungen des Umsatzsteuerpaketes 2010 in Kraft. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinien 2008/8/EG und 2008/9/EG im Budgetbegleitgesetz 2009 wird eine Vereinfachung des Umsatzsteuersystems für Dienstleistungen durchgeführt. Zusätzlich wird das Vorsteuervergütungsverfahren EU-weit vereinheitlicht.
Kernpunkt der Reform ist die Einführung des "Reverse-Charge-Verfahrens" im Dienstleistungsbereich, also die Übertragung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger. Damit wird die Umsatzsteuer auch für Dienstleistungen zukünftig dort erhoben, wo die Leistung erbracht wird - weg vom Ursprungslandprinzip hin zum Bestimmungslandprinzip. Diese Änderung beeinflusst die Meldepflichten: die Umsatzsteuervoranmeldung ebenso, wie die Zusammenfassende Meldung und die INTRASTAT-Meldung.
Das Vorsteuervergütungsverfahren wurde vereinfacht und wird in Zukunft weitestgehend auf elektronischem Wege über die Finanzbehörde des Leistungserbringers abgewickelt.
Komplizierte und zeitaufwändige Steuererklärungen pro Mitgliedsstaat entfallen. Durch den weitestgehend elektronischen Ablauf und die vereinfachte Antragstellung beim eigenen zuständigen Finanzamt im Inland wird das Vorsteuervergütungsverfahren deutlich beschleunigt. Der neue Zinsanspruch des Antragstellers begünstigt zusätzlich die schnelle Bearbeitung; die Möglichkeit unterjähriger Erstattungen bietet Liquiditätsvorteile.
Passen Sie Ihre Prozesse und Systeme rechtzeitig an die neue Gesetzgebung an. Die Berater der Stellwerk Consulting GmbH unterstützen Sie gerne bei den notwendigen Umstellungen.
Weitere Informationen finden Sie in der Nice-To-Know-Präsentation von Stellwerk:
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