

Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen enthalten Anforderungen zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen und zur Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfungen. Es besteht beispielsweise die Anforderung, dass eine Rechnung eine qualifizierte elektronische Signatur tragen muss. Die Daten müssen dem Betriebsprüfer bei Bedarf über eine Datenträgerüberlassung, den unmittelbaren oder den mittelbaren Zugriff (Auswertungen) zur Verfügung gestellt werden.
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